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RechnungsstellungVeröffentlicht am 2026-03-036 Min. Lesezeit

Innergemeinschaftliche IVA: So stellen Sie europäischen Kunden Rechnungen

Immer mehr Autónomos in Spanien stellen Kunden aus anderen EU-Ländern Rechnungen. Es gibt spezifische Regeln. Hier sind sie, einfach erklärt.

Die Grundregel: inversión del sujeto pasivo

Wenn Sie einem Unternehmen in einem anderen EU-Land eine Rechnung stellen, berechnen Sie IVA 0 %. Das kaufende Unternehmen deklariert die IVA in seinem eigenen Land. Dies nennt man inversión del sujeto pasivo (auf Englisch reverse charge).

Bedingungen für die Anwendung von IVA 0 %

1. Ihr Kunde muss ein Unternehmen sein (keine Privatperson). 2. Er muss eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben (beginnt mit zwei Länderbuchstaben: FR für Frankreich, DE für Deutschland, IT für Italien). 3. Sie können diese Nummer im VIES-System der Europäischen Kommission überprüfen.

Was wenn der Kunde eine europäische Privatperson ist?

Bei digitalen und elektronischen Dienstleistungen müssen Sie den IVA-Satz des Wohnsitzlandes des Kunden berechnen. Bei traditionellen professionellen Dienstleistungen gilt die spanische IVA (21 %).

Was muss die Rechnung enthalten?

Betrag ohne IVA, IVA-Satz 0 %, den Text Inversión del sujeto pasivo und die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden.

Modelo 349: Meldung innergemeinschaftlicher Transaktionen

Alle Rechnungen an europäische Unternehmen mit inversión del sujeto pasivo müssen im Modelo 349 gemeldet werden. Wenn das Volumen 50.000 EUR in einem Quartal übersteigt, wird die Meldung monatlich.

In k-factu

Fügen Sie den Kunden mit seinem Land und seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzu. Das System erkennt automatisch, wann inversión del sujeto pasivo gilt, und generiert den korrekten Rechtstext auf der Rechnung.